Schutzkonzept für Wiedereröffnung Mai 2021
- fachwerk
- 27. Apr. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 18. Mai 2024
Aufgrund der Umbauarbeiten am Haupteingang bzw. Hauptausgang (zugleich Hauptfluchtweg) des Saals im Heimatmuseum (1. OG) gilt momentan, in Rücksprache mit der Abteilung Facility Management des Bereichs Bauen – Raumplanung – Umwelt (BRU), des Rechtsdienstes der Einwohnergemeinde Allschwil sowie dem kantonalen Krisenstab Basel-Landschaft (vgl. E-Mail unten) eine «feuerpolizeiliche Zulassung» im Normalbetrieb von maximal 50 Personen.
Aufgrund der vom Bundesrat am 14. April 2021 verfügten Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie gilt nach Art. 6 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. G, h und i Abs. 1bis :
1 Die Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist verboten. Diese Einschränkung gilt nicht für:
g. Veranstaltungen in den Bereichen Sport und Kultur nach den Artikeln 6e Absatz 1 und 6f Absätze 2 und 3;
h. Veranstaltungen im Rahmen von zulässigen Aktivitäten nach Artikel 6g;
i. Veranstaltungen vor Publikum nach Absatz 1bis.
1bis Für Veranstaltungen vor Publikum gilt Folgendes:
a. Bei Veranstaltungen in Innenräumen sind höchstens 50 Personen als Publikum (Besucherinnen und Besucher) erlaubt, bei Veranstaltungen in Aussenbereichen höchstens 100.
b. Die für die Besucherinnen und Besucher verfügbaren Sitzplätze dürfen zu höchstens einem Drittel besetzt werden.
c. Für die Besucherinnen und Besucher gilt während der gesamten Veranstaltung, einschliesslich der Pausen, eine Sitzpflicht, es sei denn, es sprechen triftige Gründe für eine
Unterbrechung des Sitzens; die Sitzplätze müssen den einzelnen Besucherinnen und Besuchern zugeordnet sein.
d. Der Betrieb von Restaurationsbetrieben einschliesslich Takeawaybetrieben ist verboten.
e. Die Konsumation von Speisen und Getränken ist verboten.
Damit sind zurzeit im Saal des Heimatmuseums maximal 17 Personen für öffentliche Veranstaltungen im Innenbereich, 100 Personen im Aussenbereich zugelassen. Entsprechende Ausnahmeregelungen gelten für kulturelle Veranstaltungen und Angebote für Kinder und Jugendliche.
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